Digitales Beschwerdemanagement für das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Die verantwortungsbewusste, respektvolle und nachhaltige Unternehmensführung ist ein entscheidender Teil der Unternehmenskultur und des geschäftlichen Handelns der Christophsbad Klinikgruppe. Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Es ist für uns wichtig, unsere ethische wie auch rechtliche Verantwortung im Unternehmen vollumfänglich zu erfüllen. Denn nur so werden wir als redlicher und integrer Partner des Gesundheitswesens wahrgenommen.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen, ein Hinweisgebersystem (sog. Whistleblowingsystem) zur Abgabe von Meldungen zu implementieren. Ziel ist der Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. Der persönliche Anwendungsbereich des HinSchG ist weit gefasst und umfasst neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamten beispielsweise auch Selbstständige, Anteilseignerinnen und Anteilseigner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Lieferanten und Dienstleistern.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG) hat das Ziel, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen oder sie zu minimieren oder die Verletzung menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden.
Institutionelles Kernstück der Gesetze ist das digitale Beschwerdemanagement der Christophsbad Klinikgruppe, eine digitale interne Meldestelle, welche den hinweisgebenden Personen für eine Meldung von Verstößen zur Verfügung steht. Die Christophsbad Klinikgruppe prüft die eingegangenen Meldungen und ergreift die erforderlichen Folgemaßnahmen. Die Meldung kann selbstverständlich auch anonym platziert werden, indem keine persönlichen Informationen angegeben werden, die eine Identifikation zur Person ermöglichen. Der Empfänger der Nachrichten über das digitale Beschwerdemanagement wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.